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IT-Werkstatt
Daniel Schmidt
Sterndamm 98
12487 Berlin
+49 - 163 - 20 33 91 2
info@it-werk-statt.de
 
 
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§1 Gültigkeit der Bestimmungen Die IT-Werkstatt mit dem Gewerbeinhaber Daniel Schmidt (im folgenden IT-Werkstatt) führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (kurz AGB) nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch die IT-Werkstatt gültig.

§2 Vertragsabschluß Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax.

§3 Terminabsprachen Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an.

§4 Verbindlichkeit eines Auftrags Für einen online, per Bestellformular oder Anfrage per Email vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an die IT-Werkstatt, wird dem Auftraggeber per Email eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an die IT-Werkstatt auf dem Postweg zuzusenden oder zu faxen. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.

§5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt die IT Werkstadt die Arbeit auf und erstellen innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.

§6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die die IT-Werkstatt beschafft haben. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die IT-Werkstatt von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§7 Vergütung Die Vergütung für die erbrachten Webdesignleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste der IT-Werkstatt. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.

§8 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Die IT-Werkstatt stellen nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

§9 Datensicherheit Der Auftraggeber spricht der IT-Werkstatt von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

§10 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.>

§10a Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme - nach Mahnung durch die IT Werkstadt - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§10b Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. IT-Werkstatt behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

§10c Gestaltungsfreiraum bei Kooperation Im Falle der Kooperation mit weiteren Dienstleistern und Lieferanten (Software-Betreuer, Grafiker, Hardware-Installateure) steht es der IT-Werkstatt frei, Änderungen derart vorzunehmen versehen, sodass der Auftragszweck des Auftraggebers der IT-Werkstatt erfüllt werden kann.

§10d Bei Zahlungsverzug können die IT-Werkstatt Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§11 Zahlungsbedingungen Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

§12 Gewährleistung, Mängel Die IT-Werkstatt verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Die IT-Werkstatt weist darauf hin, daß auf dem Internetauftritt eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Fomular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die IT-Werkstatt haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.

§13 Haftungsbeschränkungen Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haften die IT-Werkstatt bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§14 Eigenwerbung Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die IT-Werkstatt die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch die IT-Werkstatt bearbeiteten Webseite nebst Email-Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet den IT-Werkstatt an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.

§15 Gerichtsstandort Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Berlin Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§16 Schlussbestimmungen Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

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